Allgemeine Bedingungen
Faire Bedingungen, Wissen und Qualität, sicheres und verantwortungsbewusstes Reisen, Ihr Geld in guten Händen und Gewissheit, wenn etwas schief geht. Eine gute Wahl, um bei einem ANVR-Reiseunternehmen zu buchen
Reisespezialist Brasilien ist dem ANVR angeschlossen. Wir verwenden verbraucherfreundliche Geschäftsbedingungen, die mit dem niederländischen Verbraucherschutz (Consumentenbond) vereinbart wurden und eine Haftpflichtversicherung haben. Die Mitarbeiter stellen Ihnen schnell Expertenwissen zur Verfügung und garantieren professionelle Beratung zu aktuellen Reise- und Länderinformationen, erforderlichen Grenzdokumenten und Gesundheitsmaßnahmen. Wir arrangieren und kümmern uns perfekt um Ihren Urlaub oder Ihre Geschäftsreise: vom Ticket zum Hotel, vom Strandurlaub bis zur Hin- und Rückfahrt, von der Autovermietung bis zur Versicherung. Wir sind mit Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) und dem „Geschillencommissie Reizen“ verbunden.
ANVR offiziell geprüftes Qualitätszeichen
Die Organisation der Reisebranche ANVR wird von den Verbrauchern häufig als Qualitätszeichen angesehen und wahrgenommen. Der ANVR wurde nun aber auch offiziell nach den Anforderungen von „Consuwijzer“ bewertet und erfüllt alle Kriterien des vom niederländischen Akkreditierungsrat geprüften Qualitätszeichentests. Auf www.consuwijzer.nl/keurmerken/anvr wird der vom ANVR bestandene Qualitätszeichentest angegeben.
Der Reiseveranstalter führt aus
Der Reiseveranstalter stellt ihre Reise zusammen und ist verantwortlich für die Ausführung. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und des Reisenden stehen deutlich in den ANVR Konsumentenbedingungen vermerkt. Diese gelten für alle Reiseverträge (Pauschalreisen)
´Stichting Calamiteitenfonds Reizen´
Das Ziel der ´Stichting Calamiteitenfonds Reizen´ ist es, Reisenden, deren bereits begonnene Reise aufgrund eines Unglücks nicht gemäß dem Garantiesystem der ´Stichting Calamiteitenfonds Reizen´ durchgeführt werden können, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Wenn eine Katastrophe droht, bestimmt der Katastrophenfonds (Calamiteitenfonds), ob für ein Urlaubsziel eine Deckungsgrenze gilt.
Wer noch nicht verreist ist, kann in einem solchen Fall 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos stornieren (www.calamiteitenfonds.nl). Der/die Reisende hat dieses Recht auch, solange nach einem Notfall eine „leistungsberechtigte Situation“ vorliegt.
Mehr Urlaubsvergnügen mit nachhaltigem Tourismus
Feiern Sie Feiertage und berücksichtigen Sie Umwelt, Menschen, Natur und Kultur. Auf diese Weise kann jeder sein Urlaubsziel weiterhin genießen! Als weltweit erste Organisation der Reisebranche hat sich die ANVR - zusammen mit allen angeschlossenen Reiseveranstaltern und Reisebüros - zu Maßnahmen im Bereich Transport, Unterkunft und Unterhaltung verpflichtet, um Reisenden künftig attraktive Reiseziele bieten zu können.
Um noch nachhaltiger mit nachhaltigem Tourismus umzugehen, absolvieren ANVR-Reiseveranstalter spezielle Schulungen, ergreifen hier und am Bestimmungsort zahlreiche Maßnahmen und verfolgen eine Nachhaltigkeitspolitik.
Reiseveranstalter begeistern auch ihre lokalen Partner wie Unterkünfte und Ausflugsanbieter, mit lokalen Produkten zu arbeiten, die bessere Nutzung von Wasser, Energie und Abfall zu berücksichtigen, um zu einem besseren Produkt und einem attraktiveren Urlaub für Reisende beizutragen.
ANVR-Mitglieder erfüllen somit die festgelegten Grundkriterien und berichten darüber. Dazu arbeiten sie mit Travelife (www.travelife.org/anvr) zusammen, einer international entwickelten Website, die mit finanzieller Unterstützung der Öko-Innovationsinitiative der Europäischen Union, ermöglicht wurde.
Eine wachsende Zahl von ANVR-Reiseveranstaltern geht noch einen Schritt weiter. Sie sind auch nach dem von den Vereinten Nationen anerkannten Travelife-zertifizierten Standard zertifiziert. Diese
Reiseveranstalter erfüllen mehr als 150 Kriterien.
Wichtig zu wissen:
Versichertes Urlaubsvergnügen. Es ist ratsam, bei der Buchung eine Reise- und Stornoversicherung abzuschließen. Dies kann vom Reiseveranstalter als Bedingung festgelegt werden. Eine Stornoversicherung kann eine Lösung für den Fall einer erzwungenen Stornierung der Reise bieten. Bietet Ihre Krankenversicherung im Zielland eine ausreichende Deckung? Für einen abenteuerlichen Urlaub kann eine zusätzliche Versicherung erforderlich sein.
Stellen Sie sicher, dass Sie wichtige Telefonnummern bei sich haben, und bewahren Sie Kopien von Richtlinien, Kreditkarten, Reisedokumenten usw. auf. Lassen Sie die Polizei immer einen offiziellen Bericht erstellen, wenn die wertvollen Dokumente im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden.
Kreditkarte und Debitkarte:
Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihre Kredit- / Debitkarte an Ihrem Zielort akzeptiert wird. In vielen Ländern benötigen Sie Ihren PIN-Code für Kreditkartenzahlungen.
Zoll:
Für die Einfuhr bestimmter tierischer Produkte wie Milch und Fleisch gelten restriktive Vorschriften, um infektiöse Tierseuchen außerhalb der EU fernzuhalten. Produkte und Souvenirs von geschützten Tier- (z. B. Korallen) und Pflanzenarten (z. B. Kakteen) dürfen nicht importiert werden.
Fragen Sie Ihr Buchungsbüro / Reiseveranstalter nach der von der EU herausgegebenen Broschüre. Bei der Einreise oder Ausreise aus der Europäischen Union müssen dem Zoll Bargeldbeträge über 10.000 € (oder in anderen Währungen vergleichbar) gemeldet werden. Nicht angegebene Beträge können beschlagnahmt werden.
(Hand-) Gepäck:
Im Falle des Luftverkehrs dürfen einige Gegenstände nicht im (Hand-) Gepäck befördert werden, z. B. brennbare Flüssigkeiten, giftige oder infektiöse Substanzen. Besondere Richtlinien gelten auch für Handgepäck. Ihr Buchungsbüro / Reiseveranstalter hat die Liste von der EU ausgestellt.
Gültige Papiere:
Spätestens bei der Buchung einer Reise muss das Reiseunternehmen allgemeine Informationen zu Grenz- und Gesundheitsformalitäten bereitstellen. Ausgangspunkt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Partner deutscher Reisender benötigen manchmal ein Visum. Wenn Sie keine deutsche, oder eine mehrfache Staatsangehörigkeit besitzen, ist es ratsam, sich bezüglich der erforderlichen Reisedokumente an Ihre Botschaft oder die des Empfangs- und / oder Transitlandes zu wenden.
Alle Kinder müssen ein eigenes Reisedokument haben. Zusätzliche Grenzformalitäten können für reisende (geschiedene) Eltern mit Kindern gelten. Nach der Buchung sind Sie dafür verantwortlich, über die richtigen Reisedokumente zu verfügen, zusätzliche Informationen zu besorgen und zu überprüfen, ob diese bei der Abreise noch auf dem neuesten Stand sind.
Reisetage:
Die gebuchte Reise wird in ganzen Tagen angezeigt. Zum Beispiel kann Ihre Reise am ersten Tag mit der Abreise um 23.00 Uhr beginnen und am letzten Tag mit der Ankunft um 08.00 Uhr enden.
Exkursionen:
Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die der Reiseveranstalter im Rahmen der gebuchten Reise im Programm anbietet, fallen unter seine Haftung. Wenn Sie am Zielort einen Ausflug oder eine andere Dienstleistung buchen, ohne die Vermittlung des Reisebüros, übernimmt der Reiseveranstalter im Allgemeinen keine Haftung.
Schwimmbäder:
In Schwimmbädern werden manchmal große Mengen Wasser mit enormer Kraft aus den Bädern entnommen, für diverse Wasserattraktionen. Unsachgemäß geschützte Absaugstellen sind eine Gefahr für Kinder. Sagen Sie ihnen, sie sollen sich von diesen Absaugstellen und Gittern fernhalten (www.thebluecap.com).
Abfahrtszeit Rückfahrt:
Überprüfen Sie spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise, ob diese Zeit noch korrekt ist. Wenn Sie nur einen Transport gebucht haben oder in einer Unterkunft übernachten, die nicht vom Reiseleiter besucht wird, müssen Sie das in den Reisedokumenten angegebene Verfahren befolgen. Wenn Sie diese Anweisungen nicht korrekt befolgen, können die daraus resultierenden Kosten für Ihre Rechnung anfallen.
Transportbedingungen:
Zusätzlich zu den ANVR-Geschäftsbedingungen für Verbraucher gelten für den Transport Lieferbedingungen, beispielsweise von einer Fluggesellschaft oder einem Eisenbahnunternehmen. Diese können bei der jeweiligen Firma angefordert werden.
Rechte der Passagiere:
EU-Luftfahrtunternehmen haben gegenüber ihren Passagieren rechtliche Verpflichtungen im Falle einer Stornierung, eines verweigerten Einsteigens und langer Verspätungen. Das Transportunternehmen muss Sie darüber informieren und diesen Verpflichtungen nachkommen. Wenn dies fehlschlägt, können Sie die Aufsichtsbehörde für menschliche Umwelt und Verkehr (www.ilent.nl) anrufen. Sie können Ihr Reiseunternehmen nur gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ANVR kontaktieren. Das Reiseunternehmen wird Sie bei Bedarf an den Spediteur verweisen. Informationen zu den Rechten von Reisenden finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Fluggäste EU – USA:
Die EU und die USA (möglicherweise folgen mehrere Länder) haben ein internationales Abkommen. Die Übertragung bestimmter Reise- und Reservierungsdaten von Passagieren (PNR), die von, nach und durch die USA fliegen, erfolgt. Die US-Behörden verwenden diese PNR-Daten insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus. möglicherweise auch zum Vergleich mit Passagierlisten, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Daten werden 15 Jahre lang aufbewahrt und können mit anderen Behörden ausgetauscht werden. Daten zu einem bestimmten Fall können länger aufbewahrt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei der Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchführt, oder bei Ihrem Buchungsbüro.
Personen mit eingeschränkter Mobilität / Behinderung transportieren:
Informieren Sie Ihr Buchungsbüro vor der Buchung darüber und erkundigen Sie sich nach den Regeln und Optionen für die einzelnen Transportmittel. Wenn der Transport nur unter bestimmten Bedingungen möglich oder nicht möglich ist, werden Sie benachrichtigt. Ihr Buchungsbüro kann auf Anfrage spezifische Informationen über den Transport bereitstellen, welchen Sie dann buchen möchten. Die EU-Vorschriften finden Sie auf der Website der Europäische Kommission.
Fragen:
Überprüfen Sie an dem Tag, an dem Sie buchen, ob ein Reiseunternehmen mit dem ANVR (www.anvr.nl) und dem SGR (www.sgr.nl) oder dem SGST (www.sgst.nl) verbunden ist. Für Informationen oder Fragen zu Ihrer Reise wenden Sie sich bitte an Ihr ANVR-Buchungsbüro und an www.anvr.nl. Folgen Sie uns auf www.facebook.com/anvrnl.
ANVR-Reisebestimmungen 2020
Einleitung Diese ANVR-Reisebestimmungen gelten für alle Reisen, die Sie ab dem 1. Juli 2018 bei einem ANVR Mitglied buchen und wurden an die neue Pauschalreiserichtlinie angepasst. Diese Bestimmungen wurden in Absprache mit dem niederländischen Consumentenbond (Verbraucherverband) im Rahmen einer Koordinationsgruppe zur Selbstregulierung des Sozialwirtschaftlichen Rats der Niederlande (SERcoördinatiegroep zelfregulering) erarbeitet. Die Bestimmungen sind einsehbar unter www.anvr.nl. Auf der Buchungsbestätigung ist angegeben, welcher Teil der Bestimmungen auf Ihre Reise zutrifft: die ANVR-Reisebestimmungen für Pauschalreisen oder die ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reiseleistungen. Zusätzlich zu den ANVR-Buchungsbedingungen gelten möglicherweise auch die ANVR-Bedingungen für verbundene Reiseleistungen. Ist nicht deutlich angegeben, welche Bedingungen anzuwenden sind, gelten die ANVR-Reisebestimmungen für Pauschalreisen.
Warum gibt es neue Bestimmungen?
Das niederländische Gesetz wird seit dem 1. Januar 2018 an die neue europäische Richtlinie angepasst, die die Position der Reisenden besser als bisher schützen soll. Die neue Richtlinie gilt ab dem 1. Juli 2018. Die neuen Regeln gelten für alle Reisen, die Sie ab diesem Datum buchen. Deshalb mussten wir auch die ANVR-Bestimmungen anpassen. Wie Sie es von uns gewohnt sind, haben wir dies in Absprache mit dem niederländischen Verbraucherverband getan. Wir beginnen mit den ANVRReisebestimmungen für Pauschalreisen (§ 1), dann folgen die ANVR-Bedingungen, die bei Buchung von verbundenen Reiseleistungen gelten (§ 2), und schließlich die ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reiseleistungen (§ 3). Neu sind die Bedingungen, die für verbundenen Reiseleistungen gelten (in den Niederlanden auch abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld Reisarrangement“). Dies ist eine neue Richtlinie des europäischen Gesetzgebers, die Ihnen als Reisenden etwas mehr Schutz bietet, wenn Sie keine komplette Pauschalreise, sondern mehrere Reisedienstleistungen bei verschiedenen Händlern buchen. Da viele neue Begriffe eingeführt wurden, erläutern wir (in § 4) auch die teilweise schwer lesbaren gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Unterschieden zwischen der Auslegung oder Interpretation dieser Bestimmungen und dem Gesetz gilt immer das Gesetz.
Zusätzliche Bestimmungen
Der Händler (sowohl Reiseveranstalter als auch Wiederverkäufer) kann in bestimmten Bereichen zusätzliche Bedingungen handhaben. Diese zusätzlichen Bedingungen sollten vor Abschluss der (Reise-) vereinbarung schriftlich (oder elektronisch) festgelegt werden. Diese Ergänzungen können Ihre gesetzlichen Rechte oder Ihre Rechte aufgrund der ANVR-Reisebestimmungen nicht mindern.
§ 1 Die ANVR-Reisebestimmungen für Pauschalreisen
Inhaltsangabe
Artikel 1. Einleitung
Artikel 2. Informationen des Veranstalters
Artikel 3. Ihre Angaben
Artikel 4. Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
Artikel 5. Änderungen durch den Veranstalter
Artikel 6. Hilfe und Unterstützung
Artikel 7. Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
Artikel 8. Ihre Rechte
Artikel 9. Wenn Sie stornieren
Artikel 10. Bezahlung
Artikel 11. Ihre weiteren Verpflichtungen
Artikel 12. Beschwerden
Artikel 13. Rechtsstreitigkeiten
Artikel 14. Erfüllungsgarantie
Artikel 1 – Einleitung
1.1. Diese Reisebestimmungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.
1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebestimmungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.
1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Pauschalreisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei so genannten „Kreuzfahrten“.
1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
Artikel 2 – Informationen des Veranstalters
2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer hat Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert.
2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber .verlangen.
2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.
2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.
Artikel 3 – Ihre Angaben
3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.
3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.
3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass der Veranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.
Artikel 4 – Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung. .
4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung sollte vorzugsweise schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen. Wenn Sie eine (An-)Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.
4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:
• 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
• 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
• 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.
4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag, in dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.
4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.
4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.
Artikel 5 – Änderungen durch den Veranstalter
5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen.
5.2. Ist der Veranstalter verpflichtet, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.
5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass .Sie die Änderungen akzeptiert haben.
5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:
• Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
• Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
• Erhöhung der Steuern oder;
• Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen.
Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.
5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.
5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.
5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Artikel 6 – Hilfe und Unterstützung
6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.
6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
6.3. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – .gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.
Artikel 7 – Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.
7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.
7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.
7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:
• Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
• Die Art und Klasse der Unterkunft;
• Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:
• Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
• Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn: a. Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann. b. Der Mangel ist unverzüglich zu beheben.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf .kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.
7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.
7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.
7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.
Artikel 8 – Ihre Rechte 8.1. Substitution
8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
• Der andere erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen und
• Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor der Abreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann.
• Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und Ihre Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
8.2. Reiseunterlagen
8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Werktage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen. .
8.3. Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen von ANVR genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen er diese Garantie übernommen hat.
Artikel 9 – Wenn Sie stornieren
9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.
9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze (Schadenspauschale) auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten:
* Bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: die Anzahlung, jedoch nicht mehr als 35 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 35 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum 21. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 40 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung ab dem 21. Kalendertag (inkl.) bis zum 14. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 50 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung ab dem 14. Kalendertag (inkl.) bis zum 5. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 75 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung ab dem 5. Kalendertag (inkl.) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises;
* Bei Stornierung am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis. Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten, Versicherungsprämien oder Beitrag zum Calamiteitenfonds (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle).
9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr verpflichtet. Sind keine festen Stornokosten vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen. .
9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.
9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.
9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.
9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.
9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des Calamiteitenfonds (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.
Artikel 10 – Bezahlung
10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann eine Anzahlung verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.
10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen .- der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn das Abreisedatum innerhalb dieser 14 Tage liegt, haben Sie den vollen Reisepreis spätestens 24 Stunden vor dem Abreisedatum zu zahlen.
10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.
Artikel 11 – Ihre weiteren Verpflichtungen
11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.
11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.
11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.
Artikel 12 – Beschwerden (Verfahrensweise) Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:
1. dem betreffenden Dienstleister;
2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
3. dem Veranstalter.
12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.
12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.
12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen. .
12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.
Nach der Reise
12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.
12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.
12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.
12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.
Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten
13.1. Wenn Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie, falls gewünscht, spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Einreichung Ihrer Beschwerde beim Veranstalter den Streitfall bei der folgenden Schlichtungskommission einreichen: Geschillencommissie Reizen, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande (www.degeschillencommissie.nl). Die Kommission behandelt nur Beschwerden von natürlichen Personen.
13.2. Die Schlichtungskommission fällt ein Urteil gemäß den diesbezüglich festgelegten Regeln in den Reisebestimmungen. Die Entscheidung der Schlichtungskommission erfolgt in Form einer verbindlichen Empfehlung an beide Parteien. Sie sind verpflichtet, für die Bearbeitung eines Rechtsfalls eine Gebühr zu zahlen.
13.3. Alle Ansprüche erlöschen zwei Jahre nach Beendigung der Reise bzw. zwei Jahre nach dem ursprünglichen Abreisedatum der nicht stattgefundenen Reise.
13.4. Wenn Sie das im vorigen Absatz genannte verbindliche Empfehlungsverfahren nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie das Recht, sich an das zuständige Gericht zu wenden.
13.5. Für die auf der Grundlage dieser Reisebestimmungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
13.6. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.
Artikel 14 – Erfüllungsgarantie
14.1. Der ANVR garantiert, dass seine Mitglieder den verbindlichen Empfehlungen der obengenannten Schlichtungskommission entsprechen, es sei denn, das Mitglied reicht dem Gericht die verbindliche Empfehlung innerhalb von zwei Monaten nach dessen Versendung zur Aufhebung ein. Diese Garantie gilt wieder, wenn die verbindliche Empfehlung nach Prüfung durch das Gericht bestätigt wurde und das diese Garantie belegende Urteil rechtskräftig geworden ist.
14.2. Die Garantie der ANVR ist auf 10.000,- € pro verbindlicher Empfehlung begrenzt. Die ANVR gewährt diese Garantie unter der Bedingung, dass Sie im Falle von dessen Inanspruchnahme Ihren Anspruch aufgrund der verbindlichen Empfehlung bis zum maximal ausgezahlten Betrag gleichzeitig mit der Anerkennung der Erfüllungsgarantie an die ANVR übertragen (abtreten).
14.3. Die ANVR gibt keine Erfüllungsgarantie, bevor der Streitfall in einer Sitzung der Schlichtungskommission geprüft wurde und keine endgültige Entscheidung getroffen wurde sowie eine der folgenden Situationen vorliegt:
• dem Mitglied ein Zahlungsaufschub gewährt wurde; oder
• das Mitglied für bankrott erklärt wurde; oder
• die Geschäftstätigkeit des Mitglieds de facto beendet ist.
Letzteres wird durch das Datum der Eintragung der Geschäftsaufgabe in das Handelsregister oder durch ein früheres Datum bestimmt, für das die ANVR plausibel nachweisen kann, dass die Geschäftstätigkeit de facto eingestellt war.
14.4. Die Anwendung der Erfüllungsgarantie setzt voraus, dass Sie sich darauf berufen, indem Sie sich schriftlich an die ANVR (www.anvr.nl) wenden. .
§ 2 Bestimmungen für verbundene Reiseleistungen (in den Niederlanden abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld Reisarrangement“)
Artikel 1 – Geltungsbereich und Definitionen
1. Ist von verbundenen Reiseleistungen die Rede, gelten zusätzlich zu den in § 3 enthaltenen Buchungsbedingungen die folgenden Vereinbarungen:
2. Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn der Händler zwei oder mehr unterschiedliche Verträge über verschiedene Arten von Reiseleistungen vermittelt, die Sie für denselben Urlaub oder dieselbe Reise erwerben möchten und die kein Pauschalangebot darstellen und: I. wodurch Sie unterschiedliche Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern abschließen, wobei der Händler bei dessen Besuch oder Kontakt mit dem Händler die getrennte Auswahl und Bezahlung der Reisedienstleistung vermittelt hat; oder II. der Händler ausdrücklich mindestens eine zusätzliche Reiseleistung bei einer anderen Vertragspartei vermittelt, sofern Sie den zweiten Vertrag spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des ersten Vertrages bei dem Reisevermittler abschließen.
3. Ist der Vertrag trotz der oben genannten Gegebenheiten als Pauschalreisevertrag qualifiziert gelten die ANVR-Reisebestimmungen.
Artikel 2 – Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
1. Hat der Händler eine verbundene Reiseleistung vermittelt und hat er dafür den Reisepreis von Ihnen erhalten, ist aber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage, die Reiseleistung zu erbringen bzw. weiter zu erbringen, so hat er dafür zu sorgen, dass dem Reisenden der bereits erhaltene Reisepreis oder, wenn die Reiseleistung teilweise erbracht wurde, ein anteiliger Teil davon erstattet wird. Ist der Händler für die Personenbeförderung verantwortlich, so gilt dies auch für Maßnahmen zur Rückführung gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
2. Der Händler leistet diese Garantie durch den Beitritt bei einem von der ANVR genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des ersten Reisevertrages teilt der Händler mit, wie und unter welchen Bedingungen er diese Garantie übernommen hat.
Artikel 3 – Informationsverpflichtungen
1. Der Händler, der eine verbundene Reiseleistung vermittelt, teilt Ihnen vor Abschluss eines Sie an eine verbundene Reiseleistung bindenden Vertrages auf deutliche, verständliche und unübersehbare Weise mit, dass:
a) Sie von Rechts wegen keinen Anspruch haben auf die nur für Pauschalreisen geltenden Rechte und jeder Reisedienstleister nur für die ordnungsgemäße vertragliche Erbringung seiner eigenen Leistungen haftet;
b) Sie im Falle einer Insolvenz Schutz gemäß Artikel 2 beanspruchen können.
2. Der Händler fordert Sie auch mittels der vorgeschriebenen Standardinformationen auf, Ihrer Informationspflicht nachzukommen.
3. Wenn der Händler keine oder falsche Angaben macht, gelten eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreiseverträge, die da wären: die Bestimmungen zur Substitution, die .Bestimmungen zur Durchführung der Pauschalreise und die Bestimmungen zu den Kündigungsmöglichkeiten, zum Beschwerdeverfahren und zu den Verpflichtungen bezüglich Hilfeleistung und Unterstützung.